Wie storniere ich einzelne Wiegescheine?
Wiegescheine müssen storniert werden, sobald Ihnen nach dem buchen Fehler auffallen. Dies kann beim prüfen der Bilanz in den Portalen der Systembetreiber sein oder auch schon vorher. Ist ein Wiegeschein einmal gebucht, kann dieser nur storniert werden. Wir empfehlen daher vor dem buchen die Wiegescheine stichprobenartig oder über eine Anlagenbilanz zu überprüfen.
⚠️ Wichtig: Bitte folgen Sie dieser Anleitung genau. Fehler können dazu führen, dass Wiegescheine unbrauchbar werden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an unseren Support.
1. Öffnen Sie den zu stornierenden Wiegeschein und klicken Sie auf „Bearbeiten“.
2. Wählen Sie unter „Stornieren?“ die Option „Ja“ aus.
3. Klicken Sie auf „Speichern“.
4. Gehen Sie in die „Buchen“-Maske und wählen die entsprechende Periode aus. Setzten Sie anschießend den Haken bei der entsprechenden Wiegescheinart und drücken Sie „Anzahl ermitteln“.
Danach wird Ihnen bei „zu stornieren“ die Anzahl der zu stornierenden Wiegescheine angezeigt.
Klicken Sie nun „Stornieren“.
5. Hier wird Ihnen nun angezeigt wie viele der Wiegescheine erfolgreich storniert wurden
💡 Zusätzliche Hinweise aus der Praxis:
Stornierte Wiegescheine können nicht mehr bearbeitet werden, sie können nur noch dupliziert werden, um Korrekturen vorzunehmen.
Wir empfehlen, nach dem Stornieren der Wiegescheine eine Meldung zu erzeugen, die nur die Stornos enthält. So behalten Sie die Übersicht und vermeiden Probleme, falls die Portale der Systembetreiber Stornos nicht akzeptieren.
Falls ein falscher Wiegeschein bereits vor dem Melden storniert wurde, fließt der Storno nicht mit in eine Meldung ein (der Wiegeschein wird dann so behandelt als wäre er gelöscht worden.
Tipp: Sollten Sie mehr als 20 zu stornierende Wiegescheine haben, schauen Sie sich die Anleitung Massenstorno an.
📌 Häufige Support-Fragen:
„Warum sehe ich meine stornierten Wiegescheine nicht?“ → Stellen Sie sicher, dass der Status-Filter auf „storniert“ gesetzt ist.
„Warum kann ich den Storno nicht in die Meldung einfügen?“ → Der Originalbeleg muss zuerst gemeldet worden sein
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